
Bankenhaftung beim Pfändungsschutzkonto
Seit einigen Jahren gibt es den gesetzlichen Anspruch von Privatpersonen auf ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto). Dies soll gewährleisten, dass Menschen, die nur von geringen Einkünften leben, insbesondere staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe etc., sicher hierüber verfügen können. Im Falle der Überschuldung können sie auch trotzdem ihre regelmäßigen Zahlungen wie Miete,







