Fahrtenbuchauflage
Wenn nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann und Verkehrsvorschriften in nennenswertem Umfang verletzt wurden, kann das Ordnungsamt eine Fahrtenbuchauflage
Wenn nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann und Verkehrsvorschriften in nennenswertem Umfang verletzt wurden, kann das Ordnungsamt eine Fahrtenbuchauflage
Wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind sagen Sie es mit einer positiven Google-Bewertung weiter. Wenn nicht sagen Sie es uns.
Tel.: +49 681 93808-0
Fax: +49 681 93808-38
E-Mail: info@saarkanzlei.de
Öffnungszeiten:
8h-12h und 14h-17h
USt-ID Nr: DE223561713
Parkmöglichkeit
Parkhaus Hauptbahnhof (Bormannspfad)