Schwerbehinderung und Arbeitsrecht
Zu Gunsten schwerbehinderter Menschen gibt es zahlreiche Schutzvorschriften. Dies beginnt bereits im Grundgesetz. Nach Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf niemand wegen seiner
Zu Gunsten schwerbehinderter Menschen gibt es zahlreiche Schutzvorschriften. Dies beginnt bereits im Grundgesetz. Nach Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf niemand wegen seiner
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Öffnungszeiten:
8h-12h und 14h-17h
USt-ID Nr: DE223561713
Parkmöglichkeit
Parkhaus Hauptbahnhof (Bormannspfad)