Adhäsive Befestigung und Abrechnung nach GOZ
Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 13.09.2016, Az. 14 S 29/14 gegen einen privaten Krankenversicherer entschieden, dass die GOZ 6100 lediglich die „Eingliederung eines Klebebrackets
Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 13.09.2016, Az. 14 S 29/14 gegen einen privaten Krankenversicherer entschieden, dass die GOZ 6100 lediglich die „Eingliederung eines Klebebrackets
Tel.: +49 681 93808-0
Fax: +49 681 93808-38
E-Mail: info@saarkanzlei.de
Öffnungszeiten:
8h-12h und 14h-17h
USt-ID Nr: DE223561713
Parkmöglichkeit
Parkhaus Hauptbahnhof (Bormannspfad)