Medizinisch psychologische Untersuchung (MPU)
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie bei der Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der Antrag ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie bei der Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der Antrag ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist
Tel.: +49 681 93808-0
Fax: +49 681 93808-38
E-Mail: info@saarkanzlei.de
Öffnungszeiten:
8h-12h und 14h-17h
USt-ID Nr: DE223561713
Parkmöglichkeit
Parkhaus Hauptbahnhof (Bormannspfad)