Der Schockschaden
Der Schockschaden ist ein Schaden, der nach einem tödlichen Verkehrsunfall bei einem nahen Angehörigen eintreten kann, wenn er vom tödlichen Unfall seines Angehörigen erfährt. Obwohl der Angehörige nicht selbst bei dem Verkehrsunfall anwesend oder darin involviert war, nimmt die Rechtsprechung in bestimmten Fällen dennoch eine Zurechnung zum Unfallschädiger vor.