Tag: 19. September 2018

Baurecht

Völlig neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Werkverträgen

Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2018 (BGH, Az VII ZR 46/17) seine Rechtsprechung im Werkver-tragsrecht grundsätzlich geändert.

War die Bauleistung mangelhaft, konnten nach einer erforderlichen Nachfristsetzung bisher die zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Mängelbeseitigungskosten als Schadenersatz vom Bauunternehmer gefordert werden. Dies galt unabhängig davon, ob der Auftragsgeber die Mängelbeseitigungsarbeiten tatsächlich durchführte
oder nicht.

Weiter
Call Now Button