Wer kennt § 23 Abs. 1a StVO?
Jedem Verkehrsteilnehmer ist bekannt, dass er während der Fahrt nicht mit einem Handy in der Hand telefonieren darf.
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass das Hal-ten eines Mobiltelefons während der Fahrt unzuläs-sig ist, auch wenn man damit nicht telefoniert, son-dern das Handy beispielsweise nur in den Händen hält, um Musik abzuspielen. Dies gilt auch dann, wenn man mit dem Mobiltelefon nicht telefonieren kann, weil keine SIM-Karte eingelegt ist.