Tag: 17. März 2020

Medizinrecht

Corona-Virus und Arbeitsrecht!

Für die Eltern stellt sich das Problem der Kinderbetreuung während der Arbeitszeit. Die Kinderbetreuung fällt ausschließlich in den Risikobereich des Arbeitnehmers.

Wenn der Arbeitnehmer daher deshalb nicht arbeiten kann, hat
er keinen Anspruch auf Lohn.

Allerdings kann er vom Arbeitgeber auch nicht verpflichtet werden zur Arbeit zu erscheinen. Er hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung.

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