Tag: 20. August 2020

Dieselskandal

Dieselskandal und kein Ende, auch 3 Liter V6 Diesel betroffen

Der BGH hat am 25.05.2020 entschieden, dass einem vom Dieselskandal betroffenen Käufer mit dem sogenannten EA 189-Motor gegenüber Volkswagen ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises zusteht unter Abzug der vom Käufer gezogenen Gebrauchsvorteile.

Die Gebrauchsvorteile wurden auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300.000 km berechnet. Dies bedeutet, dass ein Käufer, der für 30.000,00 € ein Neufahrzeug gekauft hat und dessen Fahrzeug bei Rückgabe an VW 150.000 zurückgelegt hat, 15.000 € Schadensersatz von VW erhalten hätte.

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