Bankdarlehen und Vorfälligkeitsentschädigung
Wer schon einmal vorzeitig ein Darlehen mit festem Zinssatz seiner Bank zurückgezahlt hat, wird schon Bekanntschaft mit einem besonderen Phänomen gemacht haben: grundsätzlich steht dann der Bank nicht nur ein Anspruch auf das restliche Kapital zu, sondern auch ein Ausgleich für die vertraglichen Zinsen, die bis zum regulären Ablauf des Darlehens noch zukünftig angefallen wären. Letzteres stellt die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung dar.