Prämiensparverträge
Seit über einem Jahr ist immer wieder in Zeitungen und anderen Medien zu lesen, dass Verbraucherschutzverbände gegen die Kündigung von Prämiensparverträgen und die Berechnung der Zinsen hierfür durch die Sparkassen protestieren. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist jedoch in den meisten Fällen gegen die Kündigung der Prämiensparverträge nach Ablauf von 15 Jahren nichts auszurichten. Eine Ausnahme hiervon bilden Fälle, in denen den Kunden eine längere Laufzeit mündlich oder schriftlich zugesichert worden ist.