Nutzungsausfallentschädigung bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung
Das Amtsgericht Völklingen hat im Mai 2021 bei einem Audi-RS 3, 15 weitere Nutzungsausfalltage in Höhe von 1.185 € zugesprochen, nachdem die gegnerische Haftpflichtversicherung Nutzungsausfall nur für 22 Tage gezahlt hatte. Nutzungsausfall erhält der Geschädigte für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung, wenn er keinen Mietwagen in Anspruch nimmt.