Änderungen beim Kindesunterhalt
Mit mehreren Entscheidungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof die bisherigen Grundlagen zur Ermittlung der Höhe des Kindesunterhaltes erweitert. So hatten die Gerichte bislang die so genannte Düsseldorfer Tabelle, die je nach Altersstufe und Einkommen bis zu einer Höhe von 5500 € netto monatlich feste Beträge ausgewiesen hatte, fast einheitlich angewandt und lediglich in Einzelfällen höhere Unterhaltsbeträge zugesprochen, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils über 5500 € lag und für das Kind ein entsprechender konkreter Bedarf (z.B. für Hobbys, Urlaub etc.) nachgewiesen werden konnte.