Tag: 13. Juni 2022

Die Einstufung als gefährlicher Hund

Sobald ein Hund als gefährlich im Sinne der Hundeverordnung des Saarlandes (Hunde VO) eingestuft wird, folgt in der Regel die Anordnung eines Anlein- und Maulkorbzwanges, einer Kennzeichnungspflicht durch Chip sowie einer Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundehalters oder der Hundehalterin. Die Einstufung und die Anordnungen können bereits nach einem einmaligen schweren Beißvorfall erfolgen. Als schwerer Beißvorfall reicht es regelmäßig aus, dass der eigene unangeleinte Hund einen anderen, angeleinten Hund unvermittelt anfällt und diesem eine so schwere Bissverletzung zugefügt, dass dieser verstirbt.

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(R)ECHT KURZ GESAGT –die Nacht durchfeiern– bis die Polizei kommt

Wer wüsste es nicht: Sommerzeit ist Partyzeit. Ein lauer Sommerabend mit lieben Freunden, gutem Essen, leckeren Getränken und lauter Musik sind die passenden Zutaten für eine gelungene Party. Doch die schönste Party kann schnell vorbei sein, wenn es den Nachbarn zu laut wird und plötzlich die Polizei vor der Tür steht. Meist bitten die Polizisten bei ihrem ersten Besuch höflich, aber bestimmt um Ruhe. Das ist vom Gastgeber oft leichter versprochen als von den Gästen eingehalten. Denn in bester Partylaune wollen sie sich ihren Spaß nicht von ein paar „überempfindlichen“ Nachbarn verderben lassen.

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