Die Einstufung als gefährlicher Hund
Sobald ein Hund als gefährlich im Sinne der Hundeverordnung des Saarlandes (Hunde VO) eingestuft wird, folgt in der Regel die Anordnung eines Anlein- und Maulkorbzwanges, einer Kennzeichnungspflicht durch Chip sowie einer Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundehalters oder der Hundehalterin. Die Einstufung und die Anordnungen können bereits nach einem einmaligen schweren Beißvorfall erfolgen. Als schwerer Beißvorfall reicht es regelmäßig aus, dass der eigene unangeleinte Hund einen anderen, angeleinten Hund unvermittelt anfällt und diesem eine so schwere Bissverletzung zugefügt, dass dieser verstirbt.