Neue Regeln für Wohnungseigentümer nach der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 2020.
1. Verwalter
Das neue Wohnungseigentumsgesetzes räumt dem Verwalter eine größere Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis ein.
Der Verwalter kann in Zukunft in eigener Verantwortung und Beschlussfassung über Maßnahmen entscheiden, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Eigentümer führen. (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG).