Hinterbliebengeld, was ist das?
Seit dem Jahr 2017 gibt es Hinterbliebenengeld, das in § 844 III BGB geregelt ist. Doch was ist das? Schmerzensgeld kennt jeder, der bei einem Verkehrsunfall oder aufgrund eines Behandlungsfehlers schon einmal verletzt wurde.
Hinterbliebenengeld gibt es nur im Falle der Tötung durch einen Dritten. Das Hinterbliebenengeld kann dann von Personen geltend gemacht werden, die in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten standen. Vermutet wird dies bei Eltern und Kindern der getöteten Person sowie beim Ehegatten und Lebenspartner. Bei getrenntlebenden Ehegatten oder anderen Personen muss ein besonderes persönliches Näheverhältnis im Einzelfall nachgewiesen werden.