Bei einem Verkehrsunfall entstehen viele Ansprüche gegenüber der Gegenseite, an die Sie denken sollten. Damit Sie diese Ansprüche durchsetzen können, sollten Sie an der Unfallstelle zunächst Fotos und möglichst gemeinsam mit dem Unfallgegner eine Unfall-Skizze anfertigen.
Viele wissen nicht, dass gerade dann, wenn der Unfall unverschuldet war, die Kosten eines Rechtsanwaltes von Anfang an von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden. Dies gilt selbst bei einem Mitverschulden, wenn Ihre Ansprüche nur in Höhe Ihrer Mithaftungsquote geltend gemacht werden. Ihr Rechtsanwalt kümmert sich um Ihre Ansprüche und versucht dann diese zeitnah für Sie durchzusetzen. Eine eigene Rechtsschutzversicherung benötigen Sie in diesen Fällen nicht.
Oft versuchen Versicherer, Rechtsanwälte auszuschalten, indem sie sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Das ist für die Versicherer oft günstiger, weil die Geschädigten oft nicht wissen, welche Ansprüche ihnen genau zustehen. Oft glauben die Geschädigten, insbesondere, wenn alles klar zu sein scheint, dass sie alleine mit der Versicherung klar kommen.
Versicherer ersparen sich dann häufig Schadenspositionen wie die Kostenpauschale, den Nutzungsausfall, den Haushaltsführungs- und Pflegemehrbedarfschaden – Positionen, die Laien oft nicht kennen – und kürzen bei Abrechnung auf Gutachtenbasis schließlich auch die
Reparaturkosten, obwohl Ihnen ggf. die vollen Reparaturkosten zustehen. Versicherungen kooperieren mit vielen Gutachtern und Werkstätten, die nur eines im Sinn haben: Möglichst günstig für die Versicherung abzurechnen. Versicherungen nutzen ihr überlegenes Wissen Ihnen gegenüber aus. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, können Sie dies verhindern.
Die Kostenpauschale ist eine Zahlung, mit der Ihr Aufwand für Telefonate und den Schriftverkehr, der für Sie mit jedem Unfall verbunden ist, abgegolten wird. Bei Vorlage entsprechender Nachweise ist es aber auch möglich, einen tatsächlich höheren Aufwand abzurechnen.
Nutzungsausfall steht Ihnen für jeden Tag zu, an dem Ihr Fahrzeug während der Reparatur in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dies bietet sich bspw. an, wenn Sie den Unfall mitverschuldet haben und nicht selbst auf anteiligen Mietwagenkosten sitzen bleiben wollen.
Ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn Sie aufgrund einer Verletzung in der Führung des eigenen Haushalts beeinträchtigt sind. Dann werden Arbeiten oft von anderen Familienangehörigen übernommen, ohne dass dies geltend gemacht wird. Gleiches gilt für einen erforderlichen Pflegebedarf.
Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis ist das Kürzen von Reparaturkosten nur bei Fahrzeugen möglich, die älter als drei Jahre sind und selbst dann nur, wenn der Geschädigte nicht nachweisen kann, dass er sein Fahrzeug stets in einer markengebunden Fachwerkstatt gewartet und repariert hat.