Medizinisch psychologische Untersuchung (MPU)

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie bei der Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der Antrag ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Eine neue Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn die Fahreignung gegeben ist.

In bestimmten Fällen fordert die Führerscheinstelle einen Nachweis durch eine MPU. Eine MPU wird regelmäßig angeordnet ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 ‰ oder wenn wiederholt Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss geführt wurden.

Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Straftaten bei der Nutzung eines Kraftfahrzeuges können ebenfalls zur Anordnung einer MPU führen.

Auch bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sowie Konsum von Betäubungsmitteln bzw. Einnahme psychoaktiv wirkender Stoffe wird eine MPU gefordert und zusätzlich ein Abstinenznachweis.

Die Statistik belegt, dass bei Alkoholfahrten ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ etwa 50 % der Fahrer anschließend wieder rückfällig werden.

Eine positive MPU setzt voraus, dass eine nachhaltige Veränderung Ihrer bisherigen Gewohnheiten über einen Zeitraum zwischen 6 Monaten und einem Jahr eingetreten ist.

Dies setzt eine Auseinandersetzung darüber voraus, was und warum etwas falsch gelaufen ist, wann und warum Sie die Änderung herbeiführen wollen, wie Sie diese Entscheidung umsetzen und wie Sie sicherstellen, dass es nicht zu einem Rückfall kommt.

Diese Themen sollten Sie mit geeigneten Dipl.-Psychologen mit abgeschlossener verkehrspsychologischer Ausbildung angehen. Viele Anbieter von Vorbereitungsmaßnahmen bieten dazu kostenlose Info-Abende an, die Sie möglichst schon zu Beginn einer Sperrzeit aufsuchen sollten.

Liegt eine Alkoholabhängigkeit vor, müssen Sie nach Abschluss der stationären oder ambulanten Entwöhnung eine stabile Alkoholabstinenz von mindestens einem Jahr nachweisen.

Bei einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik, bspw. wenn Sie eine MPU bestanden, aber erneut mit Alkohol aufgefallen sind, ist ein Abstinenznachweis von in der Regel einem Jahr erforderlich, jedenfalls nicht unter 6 Monaten, der durch entsprechende Laborbefunde abzusichern ist. Es muss sichergestellt sein, dass Sie auch unter Belastung nicht rückfällig werden.

Eine Alkoholgefährdung liegt vor, wenn Sie an Alkohol gewöhnt und überdurchschnittliche Mengen konsumieren, beispielsweise zum Stressabbau. Hier wird eine deutliche Reduzierung der Alkoholmengen im Sinne eines kontrollierten Alkoholkonsums erwartet, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erfolgt sein muss. Dabei ist wichtig, die Leberwerte alle ein bis zwei Monate von Ihrem Hausarzt überprüfen zu lassen.

Bei Drogenabhängigkeit ist nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung ebenfalls eine Abstinenz von einem Jahr erforderlich, ohne Therapie deutlich länger.

Bei missbräuchlichen Drogenkonsum (fortgeschrittener Drogenproblematik) müssen Sie nachweisen, dass Sie auch in belastenden Situationen auf Drogen verzichten können. Der Abstinenzzeitraum beträgt nach Abschluss einer Therapie auch hier ein Jahr.

Von einer Drogengefährdung spricht man, wenn gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis und/oder nur gelegentlich eine gefährlichere Droge konsumiert wird. Hier ist ein zukünftiger Verzicht auf Drogen sowie eine Abstinenz von sechs Monaten bis zu einem Jahr gefordert, die durch Urin- oder Haaranalysen nachzuweisen sind.

Das Bestehen einer MPU ist jedenfalls immer ein steiniger Weg. Dafür wünschen wir jedem die nötige Kraft und Ausdauer.

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