Autor: Sebastian Lenhof

Amtshaftungsanspruch, wenn ein zumutbarer Betreuungsplatz nicht bereitgestellt werden kann: Rechte und Ansprüche der Betroffenen

Die Frage der Kinderbetreuung und -fürsorge ist für berufstätige Eltern von entscheidender Bedeutung. Wenn die öffentliche Verwaltung dabei versagt, einen zumutbaren Betreuungsplatz für Kinder bereitzustellen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. In solchen Fällen können Eltern einen Amtshaftungsanspruch geltend machen, um für die entstandenen Schäden und den entgangenen Verdienstausfall entschädigt zu werden. Dieser Artikel beleuchtet die Grundlagen, Voraussetzungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Amtshaftungsanspruch bei, wenn ein zumutbarer

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Die Einstufung als gefährlicher Hund

Sobald ein Hund als gefährlich im Sinne der Hundeverordnung des Saarlandes (Hunde VO) eingestuft wird, folgt in der Regel die Anordnung eines Anlein- und Maulkorbzwanges, einer Kennzeichnungspflicht durch Chip sowie einer Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundehalters oder der Hundehalterin. Die Einstufung und die Anordnungen können bereits nach einem einmaligen schweren Beißvorfall erfolgen. Als schwerer Beißvorfall reicht es regelmäßig aus, dass der eigene unangeleinte Hund einen anderen, angeleinten Hund unvermittelt anfällt und diesem eine so schwere Bissverletzung zugefügt, dass dieser verstirbt.

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Kein Kitaplatz! Was nun?

Kinder haben mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte gemäß § 24 SGB VIII. Leider bekommt nicht jedes Kind rechtzeitig einen solchen Platz zugewiesen. Wie Sie am besten mit dieser Situation umgehen, erläutern wir Ihnen im folgenden Beitrag.

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