
Gefahren beim Online Banking
Immer mehr Banken versuchen Kunden zu überzeugen, ihr Girokonto/Kreditkartenkonto online zu führen. Zum einen wird dies dadurch begünstigt, dass die Kontoführungsgebühren hierbei geringer sind, zum
Immer mehr Banken versuchen Kunden zu überzeugen, ihr Girokonto/Kreditkartenkonto online zu führen. Zum einen wird dies dadurch begünstigt, dass die Kontoführungsgebühren hierbei geringer sind, zum
Vor knapp einem Jahr hatte ich zu den Ansprüchen aus solchen Prämiensparverträgen berichtet, die überwiegend von den Sparkassen an Kunden vermittelt wurden.
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof am 6. Oktober vergangenen Jahres ein Grundsatzurteil gefällt. Dieses Urteil fällt ganz zu Gunsten der Verbraucher aus. Zwei bedeutsame Gesichtspunkte sind im Urteil enthalten. Zum einen hat das Gericht betont, dass die von der betroffenen Sparkasse vorgenommene Verzinsung zu niedrig ist.
In den letzten Wochen ging durch die Medien, dass der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Grundsatzurteil zu der Frage gefällt hat, ob Banken die über Jahrzehnte geübte
Seit über einem Jahr ist immer wieder in Zeitungen und anderen Medien zu lesen, dass Verbraucherschutzverbände gegen die Kündigung von Prämiensparverträgen und die Berechnung der Zinsen hierfür durch die Sparkassen protestieren. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist jedoch in den meisten Fällen gegen die Kündigung der Prämiensparverträge nach Ablauf von 15 Jahren nichts auszurichten. Eine Ausnahme hiervon bilden Fälle, in denen den Kunden eine längere Laufzeit mündlich oder schriftlich zugesichert worden ist.
Wer schon einmal vorzeitig ein Darlehen mit festem Zinssatz seiner Bank zurückgezahlt hat, wird schon Bekanntschaft mit einem besonderen Phänomen gemacht haben: grundsätzlich steht dann der Bank nicht nur ein Anspruch auf das restliche Kapital zu, sondern auch ein Ausgleich für die vertraglichen Zinsen, die bis zum regulären Ablauf des Darlehens noch zukünftig angefallen wären. Letzteres stellt die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung dar.
In letzter Zeit mehren sich wieder die Fälle, in denen vor allem ältere Mitbürger Opfer eines Trickdiebstahls werden:
Insbesondere in großen Verbrauchermärkten wie Lidl, Aldi usw. werden sie von unbekannten Personen angesprochen und abgelenkt, um bei der angeblichen Suche nach einer Ware oder ähnlichem behilflich zu sein, während dann ggf. ein zweiter Täter aus ihrer Handtasche, dem Einkaufskorb oder der Jacke ihre Geldbörse mit der Girocard (der früheren ec-Karte) entwendet oder nur diese Girocard aus der Brieftasche gezogen wird.
Ein möglicherweise bahnbrechendes und für viele Verbraucher lohnendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 26.3.2020 gefällt. Er hat sich hierbei der bisherigen Rechtsprechung unseres höchsten deutschen Zivilgerichts, des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entgegengestellt.
Seit einigen Monaten erhalten Bankkunden in Deutschland, so auch Kunden der örtlichen Sparkassen, Kündigungsschreiben zu Prämiensparverträgen, die vor vielen Jahren in der Hochzinsphase insbesondere von
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8h-12h und 14h-17h
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