Das zum Beginn des Jahres 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz dient dem präventiven zivilrechtlichen Schutz von Personen, die Opfer von Gewalttaten, Bedrohungen oder Nachstellungen geworden sind. Insbesondere bei zerbrochenen Ehen und anderen nichtehelichen Partnerschaften sind Vorkommnisse dieser Art anzutreffen, oftmals auch im häuslichen Bereich. Erfasst werden nicht nur Fälle von körperlicher Gewalt oder Androhung derselben, […]
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