Kategorie: Nachbarschaftsrecht

(R)ECHT KURZ GESAGT –die Nacht durchfeiern– bis die Polizei kommt

Wer wüsste es nicht: Sommerzeit ist Partyzeit. Ein lauer Sommerabend mit lieben Freunden, gutem Essen, leckeren Getränken und lauter Musik sind die passenden Zutaten für eine gelungene Party. Doch die schönste Party kann schnell vorbei sein, wenn es den Nachbarn zu laut wird und plötzlich die Polizei vor der Tür steht. Meist bitten die Polizisten bei ihrem ersten Besuch höflich, aber bestimmt um Ruhe. Das ist vom Gastgeber oft leichter versprochen als von den Gästen eingehalten. Denn in bester Partylaune wollen sie sich ihren Spaß nicht von ein paar „überempfindlichen“ Nachbarn verderben lassen.

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Foto Häuser in Strasse

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die jeder Nachbar kennen sollte

Bäume, die nahe an der Grenze zum Nachbarn stehen, sind oft wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks Anlass für Streitigkeiten zwischen den Nachbarn.

Der Bundesgerichtshof hat durch zwei Entscheidungen jüngeren Datums dazu für mehr Rechtsklarheit gesorgt.

1. Entscheidung vom 14.06.2019, Az. V ZR 102/18

In dem Fall, ging es um einen Nadelbaum, dessen Äste über 5 m auf das angrenzende Grundstück ragten. Der Eigentümer des Grundstückes wollte dies nicht mehr dulden, da sein Grundstück durch Tannennadeln und Tannenzapfen auf seiner Einfahrt beeinträchtigt war. Er verlangte daher von seinem Nachbar, die Äste, die auf sein Grundstück herüberragten, abzuschneiden.

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