Kategorie: Verwaltungsrecht

Amtshaftungsanspruch, wenn ein zumutbarer Betreuungsplatz nicht bereitgestellt werden kann: Rechte und Ansprüche der Betroffenen

Die Frage der Kinderbetreuung und -fürsorge ist für berufstätige Eltern von entscheidender Bedeutung. Wenn die öffentliche Verwaltung dabei versagt, einen zumutbaren Betreuungsplatz für Kinder bereitzustellen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. In solchen Fällen können Eltern einen Amtshaftungsanspruch geltend machen, um für die entstandenen Schäden und den entgangenen Verdienstausfall entschädigt zu werden. Dieser Artikel beleuchtet die Grundlagen, Voraussetzungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Amtshaftungsanspruch bei, wenn ein zumutbarer

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(R)ECHT KURZ GESAGT – Wie wehre ich mich gegen Behörden?

Dieser Text gibt Ratschläge für den Umgang mit belastenden Bescheiden, die von Behörden kommen. Wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann man dagegen vorgehen. Hierbei ist es wichtig, den richtigen Rechtsbehelf zu wählen und die maßgeblichen Fristen einzuhalten. In der Regel ist der Widerspruch der richtige Rechtsbehelf, außer bei Bußgeld- oder Steuerbescheiden, wo der Einspruch angebracht ist. Die Rechtsbehelfsfristen müssen unbedingt beachtet werden, da ein unzulässiger Rechtsbehelf kostenpflichtig zurückgewiesen wird. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden, während der Einspruch gegen Bußgeldbescheide innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden muss. Es ist ratsam, die Rechtsbehelfe schriftlich einzureichen und dabei die richtige Form zu wahren. Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder unvollständig ist, hat man ein Jahr lang Zeit, sich gegen den Bescheid zu wehren.

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Die Einstufung als gefährlicher Hund

Sobald ein Hund als gefährlich im Sinne der Hundeverordnung des Saarlandes (Hunde VO) eingestuft wird, folgt in der Regel die Anordnung eines Anlein- und Maulkorbzwanges, einer Kennzeichnungspflicht durch Chip sowie einer Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundehalters oder der Hundehalterin. Die Einstufung und die Anordnungen können bereits nach einem einmaligen schweren Beißvorfall erfolgen. Als schwerer Beißvorfall reicht es regelmäßig aus, dass der eigene unangeleinte Hund einen anderen, angeleinten Hund unvermittelt anfällt und diesem eine so schwere Bissverletzung zugefügt, dass dieser verstirbt.

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(R)ECHT KURZ GESAGT –die Nacht durchfeiern– bis die Polizei kommt

Wer wüsste es nicht: Sommerzeit ist Partyzeit. Ein lauer Sommerabend mit lieben Freunden, gutem Essen, leckeren Getränken und lauter Musik sind die passenden Zutaten für eine gelungene Party. Doch die schönste Party kann schnell vorbei sein, wenn es den Nachbarn zu laut wird und plötzlich die Polizei vor der Tür steht. Meist bitten die Polizisten bei ihrem ersten Besuch höflich, aber bestimmt um Ruhe. Das ist vom Gastgeber oft leichter versprochen als von den Gästen eingehalten. Denn in bester Partylaune wollen sie sich ihren Spaß nicht von ein paar „überempfindlichen“ Nachbarn verderben lassen.

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(R)ECHT KURZ GESAGT – Akteneinsicht bei Behörden

Haben Sie es mit einer Behörde zu tun? Hat etwa das Bauamt Ihren Baugenehmigungsantrag nicht so beschieden, wie Sie wollten oder gar vollständig abgelehnt? Oder verlangt das Ordnungsamt von Ihnen, einen vermeintlich verkehrsgefährdenden Baum im heimischen Garten zu fällen? Dann können Sie mit Erfolg gegen die Behörde nur vorgehen, wenn Sie wissen, wie die Behörde Ihre Angelegenheit bearbeitet hat. Das können Sie erfahren, indem Sie Einsicht in die Behördenakten nehmen. Das gilt auch, wenn Sie merken, dass auf Ihrem Nachbargrundstück ein Bau hochgezogen wird, ohne dass Sie vorher irgendjemand offiziell darüber informiert hat.

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(R)ECHT KURZ GESAGT – „Licht in`s Dunkel bringen“ – Wie komme ich an Umweltinformationen

Wer auf seiner täglichen Joggingrunde plötzlich zerfurchte Böden, herumliegendes Geäst und schweres Gerät entdeckt, will oft wissen, ob es hier mit rechten Dingen zugeht oder Schindluder mit der Umwelt getrieben wird. Die Antwort darauf kann er selbst herausfinden, wenn er bei den sog. informationspflichtigen Stellen nachfragt. Das sind grundsätzlich alle Behörden, die über umweltrelevante Informationen verfügen. Das müssen nicht immer reine Umweltämter sein. Das kann auch das Bauamt sein, die Denkmalschutzbehörde oder gar die städtische Wirtschaftsförderung. Landet man mit seinen Anfragen einmal bei der falschen Behörde, ist das nicht weiter schlimm. Man wird von dort aus an die zuständige informationspflichtige Stelle weitergeleitet, die die erbetenen Auskünfte erteilt.

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Kein Kitaplatz! Was nun?

Kinder haben mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte gemäß § 24 SGB VIII. Leider bekommt nicht jedes Kind rechtzeitig einen solchen Platz zugewiesen. Wie Sie am besten mit dieser Situation umgehen, erläutern wir Ihnen im folgenden Beitrag.

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