Das Erbrecht regelt alle Fragen, die von Todes wegen auftreten. Neben der Vorsorge im Rahmen der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen geht es um die Abwicklung des Nachlasses nach dem Tod, die Rechte und Pflichten der Erben gegenüber Miterben, Pflichtteilsangehörigen und Gerichten sowie anderen Institutionen.

Neben dem Familienrecht bildet der damit eng zusammenhängende Bereich des Erbrechts einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Helmut Müller. Dessen Fachwissen wird dokumentiert durch den erfolgreichen Abschluss des Fachlehrgangs für Erbrecht bei der Deutschen AnwaltAkademie sowie der Absolvierung des Lehrgangs zum zertifizierten Testamentsvollstrecker bei der Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Zu unserer Tätigkeit gehört einerseits die vorsorgende Rechtsberatung, insbesondere bei der Erstellung von Testamenten. Darüber hinaus führen wir außergerichtliche wie auch erforderlichenfalls gerichtliche Verfahren für unsere MandantInnen. Häufig geht es um die Auseinandersetzung unter Miterben oder die Regelung von Pflichtteilsansprüchen, die Erfüllung von Vermächtnissen sowie Streitigkeiten bei der Erteilung von Erbscheinen.

Das Erbrecht weist aufgrund der gesetzlich fixierten Rechte naher Angehöriger auf Teilhabe am Nachlass enge Bezüge zum Familienrecht aus. Daneben berühren erbrechtliche Fragen auch steuerrechtliche Gesichtspunkte (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer), gesellschaftsrechtliche Folgen (Nachfolgeregelungen bei Gesellschaftsanteilen), Fragen des Internationalen Privatrechts (zum Beispiel: welches Recht ist anwendbar bei Vermögen oder Wohnsitz des Erblassers im Ausland?) sowie des Bankrechts und Versicherungsrechts.

Gliederung

Erbrecht

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