Das Familienrecht gibt die Rechtsordnung zwischen Ehegatten und anderen nahen Angehörigen vor. Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Eheleuten oder anderen gesetzlich eingetragenen Partnerschaften, zu Kindern, Eltern und anderen Verwandten. Es umfasst das Gebiet alle Rechtsbeziehungen vor, während und nach dem Ende einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft, das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder (auch unverheirateter Eltern), die Adoption und Pflege der nicht leibeigenen Kinder, Unterhaltspflichten unter Verwandten und Angehörigen, Vermögensauseinandersetzungen einschließlich der Fragen zur gemeinsamen Wohnung und Hausrat, Rentenausgleichsansprüche und sonstige atypische Fragestellungen.

Seit über 30 Jahren ist unsere Kanzlei in allen Zweigen des Familienrechts tätig. Seit 1997 auch mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Anders als manch anderes Fachgebiet erfordert es nicht nur tiefgehende juristische Kenntnisse, die wegen der ständig neuen Gesetzgebung und dynamischen Rechtsprechung einer ständigen Fortbildung bedürfen. Vielmehr bedarf es daneben auch eines besonderen Einfühlungsvermögens in die emotional oft sehr belastende Situation des Betroffenen, zum Beispiel im Rahmen einer Trennung und Scheidung von seinem Ehepartner oder der Regelung eines Sorge- oder Umgangsrechts zu einem Kind. Mit Erfahrung und Empathie können wir individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Besonders wichtig ist es aus unserer Sicht, Ihnen in verständlicher Sprache die teils komplexen rechtlichen Gegebenheiten zu erklären. Nur so kann das notwendige Vertrauensverhältnis zu Ihrem Anwalt in dieser oft existenziell bedeutsamen Situation entstehen. Sodann kann eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Problem gemeinsam erarbeitet werden, sei es vorbeugend im Rahmen einer Vertragsgestaltung, einer gütlichen außergerichtlichen Einigung oder einer erforderlichenfalls gerichtlichen Auseinandersetzung. Scheuen Sie sich aufgrund der potenziell dramatischen Folgen einer Auseinandersetzung betreffend Unterhalt, Vermögensstreitigkeiten etc., nicht, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Das Familienrecht ist eng verwoben mit Fragen des Erbrechts, da bestehende Verwandtschaftsverhältnisse regelmäßig Erbansprüche auslösen. Daneben gibt es Bezüge zu Fragen des Gesellschafts- und Arbeitsrechts, soweit Familienmitglieder zusammen in einer von einem Ehegatten oder beiden Eheleuten beziehungsweise PartnerIn gegründeten Gesellschaft arbeiten. Dies impliziert auch steuerrechtliche Fragen, die ohnehin auch unter Eheleuten bestimmte Folgen und Regelungen auslösen (zum Beispiel Fragen des Ehegattensplittings, der getrennten steuerlichen Veranlagung, der Steuerklassenwahl, der Verteilung von Kinderfreibeträgen etc.). Schließlich weist das Familienrecht auch Bezüge zum Bankrecht auf. Zu denken ist hierbei zum Beispiel an sogenannte Oderkonten, gemeinsam aufgenommene Darlehen und die Frage der Haftung nach Trennung/Scheidung, der Mithaftung bei Ehegattenbürgschaften, der Erteilung von Vollmachten etc.. Schließlich sind auch die Bezüge zum Versicherungsrecht nicht zu vernachlässigen (Fragen der Krankenversicherung, Rentenversicherung, der gegenseitigen Absicherung über Lebensversicherungen etc.).

Gliederung

Familienrecht

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