Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilbereich des Privatrechts, der sich mit den Regelungen und Gesetzen für die Gründung, die Struktur und die Auflösung von Gesellschaften befasst. Es handelt sich dabei um ein wichtiges und komplexes Gebiet, das sowohl die Belange von Gründern als auch die Interessen von Gesellschaftern berücksichtigt.
Das Gesellschaftsrecht setzt sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zusammen, die auf nationaler und europäischer Ebene erlassen wurden. Zu den wichtigsten Gesetzen im Bereich des Gesellschaftsrechts in Deutschland gehören das Aktiengesetz (AktiG), das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und das Partnerschaftsgesetz (PartG). Diese Gesetze regeln unter anderem die Gründung von Gesellschaften, die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und die Gewinnverteilung.
Es gibt verschiedene Arten von Gesellschaften, die sich vor allem durch ihre Rechtsform und die Haftung der Gesellschafter unterscheiden. Zu den bekanntesten Gesellschaftsformen gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft und eine der am häufigsten verwendeten Gesellschaftsformen in Deutschland. Sie wird durch das Aktiengesetz (AktiG) geregelt und ist durch ihre Kapitalstruktur, die Einteilung in Aktien und die unbeschränkte Haftung der Aktionäre gekennzeichnet.
Eine Aktiengesellschaft wird durch mindestens zwei Gesellschafter gegründet, die gemeinsam das Stammkapital aufbringen. Das Stammkapital wird in Aktien aufgeteilt, die an der Börse gehandelt werden können. Die Aktionäre haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft lediglich mit ihrem gezeichneten Kapital und sind somit unbeschränkt haftbar.
Die Aktiengesellschaft hat eine zweistufige Organisationsstruktur, die aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat besteht. Der Vorstand ist für die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen verantwortlich. Der Aufsichtsrat hingegen überwacht die Tätigkeit des Vorstands und trifft Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten.
Eine Aktiengesellschaft eignet sich vor allem für größere Unternehmen, die sich an der Börse beteiligen und öffentlich finanzieren möchten. Sie ist jedoch auch für kleinere Unternehmen geeignet, die eine langfristige und stabile Unternehmensstruktur wünschen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und eine der am häufigsten verwendeten Gesellschaftsformen in Deutschland. Sie wird durch das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt und ist durch ihre Kapitalstruktur, die Einteilung in Geschäftsanteile und die beschränkte Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet.
Eine GmbH wird durch mindestens einen Gesellschafter gegründet, der das Stammkapital aufbringt. Das Stammkapital wird in Geschäftsanteile aufgeteilt, die nicht an der Börse gehandelt werden können. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft lediglich mit ihren Geschäftsanteilen und sind somit beschränkt haftbar.
Die GmbH hat eine einstufige Organisationsstruktur, in der der Geschäftsführer für die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen verantwortlich ist. In größeren GmbHs kann es jedoch auch mehrere Geschäftsführer geben. In der Regel gibt es keinen Aufsichtsrat, stattdessen wird die Gesellschaft durch einen Gesellschafterversammlung geführt.
Eine GmbH eignet sich vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen, die eine stabile und flexible Unternehmensstruktur wünschen. Sie ist auch für Gründer geeignet, die sich nicht an der Börse beteiligen und sich auf eine begrenzte Anzahl von Gesellschaftern beschränken möchten.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft und eine der am häufigsten verwendeten Gesellschaftsformen in Deutschland. Sie wird durch das Partnerschaftsgesetz (PartG) geregelt und ist durch ihre Kapitalstruktur, die Einteilung in Gewinnanteile und die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet.
Eine OHG wird durch mindestens zwei Gesellschafter gegründet, die gemeinsam das Stammkapital aufbringen. Das Stammkapital wird in Gewinnanteile aufgeteilt, die nicht an der Börse gehandelt werden können. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt und sind somit persönlich haftbar.
Die OHG hat keine festgelegte Organisationsstruktur und wird in der Regel durch die Gesellschafter gemeinsam geführt. Es gibt keinen Vorstand oder Aufsichtsrat, stattdessen entscheiden die Gesellschafter gemeinsam in allen wichtigen Angelegenheiten.
Eine OHG eignet sich vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich auf eine begrenzte Anzahl von Gesellschaftern beschränken möchten. Sie ist auch für Gründer geeignet, die sich nicht an der Börse beteiligen und eine flexible Unternehmensstruktur wünschen.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) ist eine Personengesellschaft und eine der am häufigsten verwendeten Gesellschaftsformen in Deutschland. Sie wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist durch ihre Kapitalstruktur, die Einteilung in Gewinnanteile und die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet.
Eine GbR wird durch mindestens zwei Gesellschafter gegründet. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt und sind somit persönlich haftbar.
Die GbR hat keine festgelegte Organisationsstruktur und wird in der Regel durch die Gesellschafter gemeinsam geführt. Es gibt keinen Vorstand oder Aufsichtsrat, stattdessen entscheiden die Gesellschafter gemeinsam in allen wichtigen Angelegenheiten.
Eine GbR eignet sich vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich auf eine begrenzte Anzahl von Gesellschaftern beschränken möchten. Sie ist auch für Gründer geeignet, die sich nicht an der Börse beteiligen und eine flexible Unternehmensstruktur wünschen.
Wir kennen die Probleme der Gesellschaften aus allen Perspektiven. Als Kanzlei sind wir ein Unternehmen, welches auf dem Dienstleistungssektor tätig ist. Ihre Probleme werden bei uns ernst genommen und wir finden eine individuelle Lösung im Rahmen der persönlichen Zusammenarbeit.
Das Gesellschaftsrecht kann eine Vielzahl von Schnittpunkten mit anderen Rechtsgebieten aufweisen. Bei der Gründung einer Gesellschaft können Genehmigungen benötigt werden, was einen Schnittpunkt zum Öffentlichen Recht schafft, oder im Rahmen einer Scheidung muss ein Unternehmen auseinandergesetzt werden, wodurch Bezüge zum Familienrecht bestehen.
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