Das Nachbarschaftsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungs- und Grundstücksnachbarn, sei es als Eigentümer, Mieter oder sonstiger Bewohner.

Die Grundlagen hierfür finden sich im bundesweit geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch, im Speziellen aber insbesondere in den landesgesetzlich teilweise unterschiedlich ausgestalteten Nachbarrechtsgesetzen, daneben auch im Baugesetzbuch und der Landesbauordnung.

Typisch sind oftmals Streitigkeiten zu Art und Größe baulicher Anlagen, des Grenzabstands hierbei sowie aller Arten von Bäumen und Pflanzen. Hierzu zählen auch Auseinandersetzungen wegen des Überwuchses von Pflanzen, des Überfalls von Laub und anderen pflanzlichen Bestandteilen, Belästigungen wegen Lärms, Gerüchen (z.B. durch Grillen oder Rauchen), Schmutz, Wasser oder anderen Stoffen, der Tierhaltung, der Errichtung und Unterhaltung von Grenzanlagen sowie Notwegerechte über das nachbarliche Grundstück, um nur die häufigsten Fälle zu nennen.

In der Regel muss vor Einschaltung der Gerichte ein Schlichtungsversuch bei der für die Örtlichkeit zuständigen Schiedsperson unternommen werden.

Schon von Anbeginn unserer Tätigkeit an haben uns nachbarrechtliche Fragestellungen begleitet. Neben profunden Rechtskenntnissen sind in Fällen vorliegender Art oftmals Fähigkeiten der Schlichtung und Mediation gefragt, da hinter manchmal banalen Meinungsverschiedenheiten unter Nachbarn tiefergreifende Zerwürfnisse oder Ärgernisse stecken, die nach unserer Erfahrung das Potenzial zu besonders nervenaufreibenden und kostspieligen Prozessen vor Gericht besitzen, mitunter in körperliche Auseinandersetzungen, Beleidigungen und in andere Straftaten münden. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen, um solche Eskalationen zu vermeiden. Sie profitieren also von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Gebiet. Hiermit sowie der richtigen Taktik und Einfühlungsvermögen unsererseits in Ihre spezielle Situation haben Sie die Chance, solchen Gefahren aus dem Weg zu gehen. Selbstverständlich können wir Sie aber auch in den Fällen, in denen solche Schlichtungsversuche scheitern, bestens durch die gerichtlichen Instanzen begleiten.

Das Nachbarrecht ist eng verknüpft mit dem Immobilien- und Baurecht, kann aber auch enge Bezüge zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufweisen, wofür unsere Kanzlei mit entsprechenden Fachanwälten und Spezialisten besetzt ist.

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