"Saarkanzlei" Fachübergreifende Expertise unter einem Dach

Über uns

Historie

Der Standort Reichsstrasse 16 in Saarbrücken existiert seit 1987. Gegründet wurde die Kanzlei 1994 durch die Rechtsanwälte Edmund Seibert und Pierre Zimmermann. Im Jahr 2003 kamen die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Herbert Müller und Helmut Müller aus der Sozietät Dr. Müller, Gass, Dr. Kallenborn pp. hinzu. 2021 konnten wir unsere Kanzlei durch Aufnahme von Rechtsanwältin Lea Kaufmann und Rechtsanwalt Sebastian Lenhof erweitern. Im gleichen Jahr trat der ehemalige Direktor des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz Rechtsanwalt Thiemo Burgard in die Kanzlei ein. Damit vereinen wir langjährige Erfahrung mit Kompetenz und Innovation.

Unsere Maxime

Unsere Maxime ist es, unseren Mandanten kundennah eine fachübergreifende Expertise unter einem Dach zu bieten. Dabei vernetzen wir die unterschiedlichen Fachkenntnisse der Rechtsanwälte, um für Sie das bestmögliche Ergebnis im Team zu erzielen. Dazu kooperieren wir bei Bedarf mit verwandten Berufsträgern, wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen. Aufgrund unserer fachübergreifenden Expertise sind wir geschätzte Kooperationspartner führender Rechtsschutzversicherer.

Spezialisierung

Wir haben angesicht der immer dynamischeren Rechtsentwicklung und der dadurch bedingt komplexer werdenden Gesetzeslage schon lange das Erfordernis einer Spezialisierung erkannt. Durch die Bildung von Tätigkeitschwerpunkten und dem Erwerb von bisher sechs Fachanwaltstiteln tragen wir diesem Erfordernis Rechnung. Wir streben den Erwerb weiterer Fachanwaltstitel an. Eine stetige Fort- und Weiterbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Zu unserem Team gehören gut ausgebildete und engagierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit langjähriger Berufserfahrung. 

Qualitätsmanagement

Seit dem Jahr 2008 haben wir ein Qualitätsmanagementsystem nach der DIN ISO 9001 eingeführt, das uns jährlich durch externe Prüfungsgesellschaften bestätigt wird. Unser Managementsystem gewährleistet damit eine stetige Optimierung  unserer Rechtsdienstleistungen.

Vergütung

Gute Qualität hat ihren Preis. Eine faire und transparente Vergütung ist für uns ein wesentlicher Bestandteil eines guten Mandatsverhältnisses.  

Unser Anwaltsteam

Rechtsgebiete

Agrarrecht
Lea Kaufmann
Arbeitsrecht
Edmund Seibert
Bank- und Kapitalmarktrecht
Helmut Müller
Beamtenrecht
Sebastian Lenhof
Datenschutzrecht
Pierre Zimmermann
Familienrecht
Helmut Müller
Gesellschaftsrecht
Sebastian Lenhof
Medizinrecht
Pierre Zimmermann
Nachbarschaftsrecht
Helmut Müller
Öffentliches Recht
Sebastian Lenhof
Reiserecht
Helmut Müller
Sozialrecht
Lea Kaufmann
Sportrecht
Edmund Seibert
Umweltrecht
Sebastian Lenhof
Verkehrsrecht
Pierre Zimmermann
Versicherungsrecht
Sebastian Lenhof
Kategorien

Unsere Veröffentlichungen

Familienrecht

Änderungen beim Kindesunterhalt

Mit mehreren Entscheidungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof die bisherigen Grundlagen zur Ermittlung der Höhe des Kindesunterhaltes erweitert. So hatten die Gerichte bislang die so genannte Düsseldorfer Tabelle, die je nach Altersstufe und Einkommen bis zu einer Höhe von 5500 € netto monatlich feste Beträge ausgewiesen hatte, fast einheitlich angewandt und lediglich in Einzelfällen höhere Unterhaltsbeträge zugesprochen, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils über 5500 € lag und für das Kind ein entsprechender konkreter Bedarf (z.B. für Hobbys, Urlaub etc.) nachgewiesen werden konnte.

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Foto Häuser in Strasse
Nachbarschaftsrecht

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die jeder Nachbar kennen sollte

Bäume, die nahe an der Grenze zum Nachbarn stehen, sind oft wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks Anlass für Streitigkeiten zwischen den Nachbarn.

Der Bundesgerichtshof hat durch zwei Entscheidungen jüngeren Datums dazu für mehr Rechtsklarheit gesorgt.

1. Entscheidung vom 14.06.2019, Az. V ZR 102/18

In dem Fall, ging es um einen Nadelbaum, dessen Äste über 5 m auf das angrenzende Grundstück ragten. Der Eigentümer des Grundstückes wollte dies nicht mehr dulden, da sein Grundstück durch Tannennadeln und Tannenzapfen auf seiner Einfahrt beeinträchtigt war. Er verlangte daher von seinem Nachbar, die Äste, die auf sein Grundstück herüberragten, abzuschneiden.

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Vollkasko
Verkehrsrecht

Nutzungsausfallentschädigung bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung

Das Amtsgericht Völklingen hat im Mai 2021 bei einem Audi-RS 3, 15 weitere Nutzungsausfalltage in Höhe von 1.185 € zugesprochen, nachdem die gegnerische Haftpflichtversicherung Nutzungsausfall nur für 22 Tage gezahlt hatte. Nutzungsausfall erhält der Geschädigte für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung, wenn er keinen Mietwagen in Anspruch nimmt.

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Bankrecht
Bankrecht

Unwirksame Gebührenerhöhung

In den letzten Wochen ging durch die Medien, dass der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Grundsatzurteil zu der Frage gefällt hat, ob Banken die über Jahrzehnte geübte Praxis fortführen dürfen, Gebührenerhöhungen auf dem Wege durchzusetzen, dass die Kunden über höhere Entgelte nur informiert werden und ihnen dabei eine Frist für den Widerspruch

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Bankrecht
Bankrecht

Prämiensparverträge

Seit über einem Jahr ist immer wieder in Zeitungen und anderen Medien zu lesen, dass  Verbraucherschutzverbände gegen die Kündigung von Prämiensparverträgen und die Berechnung der Zinsen hierfür durch die Sparkassen protestieren. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist jedoch in den meisten Fällen gegen die Kündigung der Prämiensparverträge nach Ablauf von 15 Jahren nichts auszurichten. Eine Ausnahme hiervon bilden Fälle, in denen den Kunden eine längere Laufzeit mündlich oder schriftlich zugesichert worden ist.

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Foto Virus
Datenschutz

Das Virus und der Datenschutz

Als hätten wir im Kampf gegen das Corona Virus noch nicht genug um den Hals, sind gegen das Virus natürlich auch Datenschutzaspekte zu beachten.
Dies betrifft weniger das Virus selbst als die Mitarbeiter, die im Home-Office arbeiten. Denn auch im Home-Office müssen die Vorgaben des Datenschutzes beachtet werden.
Am Ende sind Fundstellen angegeben, wo sie kostenlos eine Richtlinie über „Home-Office“ bzw. ein Muster zur Ergänzung des Arbeitsvertrages herunterladen können. Diese Dokumente müssen sie jedoch auf die individuellen Verhältnisse Ihres Unternehmens anpassen.

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Datenschutz
Arbeitsrecht

Datenschutz im Arbeitsrecht

Seit dem 25.05.2018 gelten auch in Deutschland die Vorschriften der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Das Bundesdatenschutzgesetz wurde entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung angepasst.

Mit der neuen Verordnung wurde europaweit eine Datenschutzregelungen getroffen, die der fortschreitenden Entwicklung der digitalen Informationstechnik Rechnung tragen soll.

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Bankrecht
Bankrecht

Bankdarlehen und Vorfälligkeitsentschädigung

Wer schon einmal vorzeitig ein Darlehen mit festem Zinssatz seiner Bank zurückgezahlt hat, wird schon Bekanntschaft mit einem besonderen Phänomen gemacht haben: grundsätzlich steht dann der Bank nicht nur ein Anspruch auf das restliche Kapital zu, sondern auch ein Ausgleich für die vertraglichen Zinsen, die bis zum regulären Ablauf des Darlehens noch zukünftig angefallen wären. Letzteres stellt die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung dar.

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Kontakt

Rechtsanwälte
Seibert Zimmermann Müller

Reichsstrasse 16
66111 Saarbrücken

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