Foto Rechtsanwalt Pierre Zimmermann

Pierre Zimmermann

Fachanwalt Medizinrecht

Fachanwalt Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

 

wei­te­re Tä­tig­keits­schwerpunk­te:

Baurecht
Datenschutzrecht

 

Sprach­kennt­nis­se:
Eng­lisch, Fran­zö­sisch

 

Biographie:
1966 in St. Ingbert geboren
1985-1991 Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken mit Abschluss des Ersten Staatsexamens
1992-1994 Referendariat in Rheinland Pfalz am Pfälzischen Oberlandesgericht mit Abschluss des Zweiten Staatsexamens
1994 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Saarbrücken
2010 Verleihung des Fachanwaltstitels für Verkehrsrecht
2020 Verleihung des Fachanwaltstitels für Medizinrecht

 

Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein

 

…und noch ein paar persönliche Worte:

In der ersten Dekade meiner beruflichen Tätigkeit lag mein Schwerpunkt im Bereich der Sachschäden, speziell von Verkehrsunfällen. Die zweite Dekade war zunehmend von Personenschäden geprägt.

Während Sachschäden bei Unfällen aufgrund eines umfangreichen Sachaufklärungsinteresses aller Beteiligten für einen Rechtsanwalt gut beherrschbar sind, ist dies bei einem Personenschaden anders. Bei einem Personenschaden wird von den Parteien kein „Unfallbericht“ über Behandlungsfehler verfasst. Die Sachaufklärung wird in der Regel blockiert. Während bei einem Verkehrsunfall Polizisten und Staatsanwalt hinsichtlich einzuhaltenden Gesetzen und Verordnungen im Straßenverkehr ausgebildet sind, existiert eine solche Ausbildung hinsichtlich der Anforderungen im Krankenhaus nicht und die Patienten sind völlig auf sich alleine gestellt.

Hinzu kommt, dass auf Opferseite kein gleichwertiges Gutachterwesen existiert, das auf Augenhöhe mit dem Gutachterwesen der Versicherer ist, selbst wenn grobe Behandlungsfehler vorliegen. Der Versicherer argumentiert oft in einem Akt der Unmenschlichkeit im Sinne des Gegenteils dessen, was er durch seine Gutachter weiß.

Versicherer nehmen auf allen Ebenen der Gesellschaft Einfluss, Einfluss auf den Gesetzgeber, die juristische Literatur, die u.a. auch von Mitarbeitern der Versicherer geschrieben wird, auf BGH Richter, die gemeinsam mit Mitarbeitern großer Versicherungskonzerne auf Vortragsveranstaltungen auftreten und zuletzt auf den Einzelfall. Für die Versicherer rechnen sich offenbar die erheblichen Kosten für das Vorhalten ihres hoch spezialisierten Gutachternetzes, weil sie ansonsten ein solches Netz nicht betreiben würden. Die Geschädigten haben dem im Prozess nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen.

Mein aufrichtiges Ziel ist, dem System den „Spiegel“ vorzuhalten, damit auf Opferseite hoffentlich Verbesserungen erreicht werden können. Dabei musste ich leider erfahren, dass Veränderungen nur durch Unterstützung der Medien erreichbar sind, weil die Politik oft nur auf das reagiert, was im Fokus der Medien steht.

 

Veröffentlichungen, Spiegel, Panorama, usw.

Der Spiegel 26/10 – „Tod durch Zufall“
Der Spiegel 12/13 „Vier Prozesse und kein Ende“
Der Spiegel 30/15 „Versichert und Verraten“
ARD Panorama „Die Neinsager – Die Macht der Versicherungskonzerne“
Die Story im Ersten „Versichert und Verloren“
Dieselskandal: Aktueller Bericht 14.02.2020, u.a.

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