Allgemeines

Unter den Begriff Reiserecht fallen alle Probleme, die im Rahmen einer Urlaubsreise auftauchen können. Sowohl bei einer Pauschalreise (in der Regel Transport durch Flug, Bus- oder Bahnfahrt zuzüglich Unterkunft) als auch bei einer Individualreise (Buchung nur eines Reisebausteins wie zum Beispiel Hotel, Ferienwohnung, Flug o.ä.) können vielfältige Fragen auftauchen. Angefangen von Mängeln beim gebuchten Hotel, Programmänderungen im Rahmen einer Pauschalreise, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks bis zu Fragen der Annullierung oder der Verspätung von Flügen und der damit zusammenhängenden Ausgleichsansprüche fallen darunter.

Seit vielen Jahren ist unsere Kanzlei überwiegend auf Seiten der Verbraucher bei der Beratung und Vertretung ihrer Rechte rund um das Thema Urlaub und Reise tätig. Durch zunehmenden Reiseverkehr, Überlastung der Fluglinien, aber auch durch gesetzliche Vorgaben zur Stärkung der Rechte der Reisekunden häufen sich die damit verbundenen Fälle.

Das Reiserecht weist Bezüge zum Versicherungsrecht (z.B. im Rahmen einer Reiserücktrittsrechtversicherung) und zum allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht auf und bedarf daher vertiefter Kenntnisse auch in diesen Rechtsbereichen, die allesamt durch unsere Kanzlei abgedeckt werden.

Gliederung

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