Allgemeines

Das Sozialrecht regelt Ansprüche des Bürgers gegen den Staat. Ist ein Mensch nicht mehr in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren -aus welchen Gründen auch immer-, hat er Ansprüche gegen den Staat, um sein menschenwürdiges Dasein weiterhin sichern zu können.

Das wird in erster Linie durch die Säulen der Sozialversicherungen umgesetzt. Hierzu gehört die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Nach dem geltenden Versicherungsprinzip wird eine Leistung immer dann gewährt, wenn der Bürger zuvor in die entsprechende Versicherung eingezahlt hat.

Das Gegenstück ist das Fürsorgeprinzip. Danach gewährt der Staat Leistungen, die von einem zuvor gezahlten Beitrag unabhängig sind: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung usw. Dieser Bereich ist das Sozialrecht im engeren Sinne.

Folgende Risiken sichert das Sozialrecht ab:

– Arbeitslosigkeit

– Einkommenslosigkeit

– Erwerbsunfähigkeit

– Krankheit

– Behinderung

– Pflegebedürftigkeit

– Unfall

– Alter

 

In den zwölf Sozialgesetzbüchern, den SGB 1-12, sind dabei jedem Bereich eigenständige Gesetze gewidmet.

Darüber hinaus gibt es weitere zahlreiche Gesetze, die als Sozialgesetze gelten, aber nicht in die 12 Sozialgesetzbücher integriert sind.

 

Hierzu gehören beispielsweise folgende Gesetze:

– BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz

– BEEG – Bundeselterngeldgesetz

– BKGG – Bundeskindergeldgesetz

– OEG – Opferentschädigungsgesetz

– UVG – Unterhaltsvorschussgesetz

– WoGG – Wohngeldgesetz

 

Aber auch sogenannte Statusfeststellungsverfahren bilden einen weiteren Schwerpunkt des Sozialrechts.

 

Hartz IV – Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

Bei der Einführung von Hartz IV, auch Grundsicherung für Arbeitslose genannt, wissen Betroffene Leistungsempfänger oft gar nicht, wie hoch ihr Anspruch auf entsprechende Leistungen ist. Dabei stellen sich immer wieder folgende Fragen:

– Wonach richtet sich die Anrechnung von Vermögen und Einkommen an den Regelsatz?

– Wie hoch ist mein Anspruch, wenn ich mit einer oder mehreren Personen in einem Haushalt lebe?

– Wie wird meine Wohnsituation bewertet und angerechnet?

– Welche Sonderunterstützungen stehen mir zu?

Zudem kann das Jobcenter notwendige Ausbildungs-, Fortbildungs-, oder Umschulungskosten sowie Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis übernehmen.

Doch oftmals scheuen sich Betroffene, einen Rechtsrat einzuholen, da sie die Kosten hierfür nicht tragen können.

Hartz-IV-Empfänger oder auch andere Betroffene, deren Einkommen und Vermögen die selbständige Kostentragung nicht zulässt, können sich anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten werden durch die Landeskasse getragen. Der Betroffene kann sich einen sogenannten Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgericht ausstellen lassen.

 

Arbeitslosigkeit

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Doch nicht in allen Fällen zahlt Ihnen die Agentur für Arbeit auch tatsächlich Arbeitslosengeld I aus. Das ist z.B. dann problematisch, wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst ohne Grund gekündigt haben oder Ihren Arbeitgeber aufgrund Ihres Verhaltens zu einer Kündigung veranlasst haben. In solchen Fällen verhängt die Agentur für Arbeit regelmäßig Sperrzeiten, in denen Sie keine Leistung bekommen.

Solche Sperrzeiten können ebenfalls drohen, wenn Sie sich zu spät arbeitslos melden.

Doch die Rechtmäßigkeit solcher Sperrzeiten ist einzelfallabhängig. Lassen Sie daher Ihren Bescheid anwaltlich überprüfen.

Einen weiteren wichtigen Schwerpunkt bildet die Überprüfung der Zumutbarkeit von einzelnen Arbeitsangeboten. Denn nicht alle Vorgaben der Agentur für Arbeit müssen so hingenommen werden.

 

Krankheit

Die Zahlung von Krankengeld und Behandlungskosten bilden Schwerpunkt des Rechts der Krankenversicherungen. In der Praxis treten dabei immer wieder Streitigkeiten im Rahmen von umfangreichen medizinischen Behandlungen auf, welche zur Beauftragung eines aufwendigen Sachverständigengutachtens veranlassen. Auch die Inanspruchnahme von Kuren oder Rehabilitationstherapien werden oftmals nicht wunschgemäß bewilligt.

 

Behinderung

Sofern Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen in privater oder beruflicher Hinsicht eingeschränkt sind, können Sie einen Antrag auf Feststellung des Grades einer Behinderung stellen. Das hat diverse Vorteile für Sie. Ab einem Grad der Behinderung von 50 sind Sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Mit einem Grad der Behinderung von 30 sind Sie zwar noch nicht einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, Sie können aber bei der Agentur für Arbeit eine sogenannte Gleichstellung beantragen, um diverse Vorteile im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses zu sichern. Sollten Sie bereits einen Grad der Behinderung zugesprochen bekommen haben, können Sie jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Oftmals kommt es vor, dass die Behörde Ihren Grad der Behinderung nicht anerkennt oder Ihnen einen zu niedrigen Grad der Behinderung trotz erheblicher Beeinträchtigungen zuspricht. In diesem Fall ist es in den meisten Fällen sinnvoll, einen Anwalt zum Verfahren hinzuzuziehen. Wir wissen, worauf es ankommt, um Ihren Grad der Behinderung entsprechend zu erhöhen.

 

Unfall

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach einem Arbeitsunfall oder auch bei der Feststellung von Berufskrankheiten grundsätzlich eintrittspflichtig. Streitpunkt bildet dabei immer wieder die Frage, um welche Art von Unfall es sich handelt bzw. wo sich dieser Unfall ereignete und welche medizinischen Vorerkrankungen des Betroffenen bestehen. Sowohl medizinische Versorgungsleistungen als auch entsprechende Entschädigungsleistungen hängen dabei maßgeblich von der Klärung dieser Fragen ab.

 

Rente und Erwerbsunfähigkeit

Gesetzliche Rentenansprüche entstehen grundsätzlich mit dem Rentenalter.

Renten werden erst nach Antrag beim Rententräger ermittelt und gewährt. Für die Altersrente sind wichtige Faktoren zu berücksichtigen, wie Kindererziehungszeiten, Arbeitslosenzeiten, Schwangerschaften usw.

Doch manchmal tritt bereits eine (Teil-)Erwerbsunfähigkeit ein, noch bevor man das reguläre Rentenalter erreicht. Die Gewährung einer (Teil-) Erwerbsminderungsrente ist dabei in besonderem Maße von medizinischen Voraussetzungen abhängig. Eine umfassende rechtliche Unterstützung bei der Ermittlung der Ansprüche kann sich dauerhaft auf die gesamte Rentenbezugszeit auswirken.

 

Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung tragen maßgeblich dazu bei, den notwenigen Pflegeaufwand von alten oder behinderten Menschen zu finanzieren. Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei nach der vergebenen Pflegestufe durch den medizinischen Dienst. Doch nicht immer ist die Einstufung des Pflegegrades korrekt erfolgt. Neben der Ermittlung des genauen Pflegebedarfs spielt auch die Inanspruchnahme der Angehörigen eine wichtige Rolle bei der Leistungsermittlung.

Zudem stellt sich häufig die Frage, ob und in welchem Umfang der Staat im Rahmen der Sozialhilfe auf das Vermögen zugreifen kann, sofern Angehörige aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in ein Pflegeheim müssen.

 

Kindergeld, Wohngeld, Familienzuschüsse

Neben den oben benannten Leistungen haben betroffene Familien darüber hinaus Ansprüche auf Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderbetreuungskosten, Babyerstausstattungen.

 

Statusfeststellungsverfahren (Scheinselbständigkeit)

Mit dem Statusfeststellungsverfahren soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der dazu eigens eingerichteten Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Clearingstelle, durchgeführt. Antragsbefugt sind dabei nur die Vertragspartner wie Auftragnehmer und Auftraggeber, jedoch keine weiteren Versicherungsträger.

Dazu haben die Beteiligten einen Antrag auszufüllen, der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angefordert werden kann. Der Antragsvordruck kann außerdem online abgerufen werden.

Zur Abgrenzung der Frage, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist, hat die Rechtsprechung inzwischen gefestigte Kriterien entwickelt. Nach unserer Erfahrung ist jedoch die Ausübung der tatsächlichen Tätigkeit maßgebend. Der Erfolg der Statusfeststellungsverfahren hängt zum Großteil von einer detaillierten Aufarbeitung des Sachverhalts, also einer umfassenden Tätigkeits- Beschreibung, ab. Nur so gelingt es dem Antragsgegner oder dem Gericht, die Tätigkeit des Betroffenen korrekt einzuordnen.

In diesem Zusammenhang haben wir bereits mittelständige und große IT-Firmen beraten und vertreten, bei welchen es um die Frage der Selbstständigkeit bzw. abhängigen Beschäftigung eines sogenannten „Beraters und Coaches in Fragen agiler Softwareentwicklung“ ging.

 

Rückforderung von Sozialleistungen

In der Praxis passiert es häufig, dass die Behörde Ihnen zu viel Leistungen gewährt hat und diese dann hinterher zurückfordert. Ob ein Bescheid aufgehoben und der überzahlte Betrag überhaupt zurückgefordert werden darf, hängt jedoch von vielen Voraussetzungen ab. Es kommt dabei nicht selten vor, dass die Behörde dabei auch Fehler macht. Es ist also wichtig, dass Sie oder Ihr Anwalt Ihren Rückforderungsbescheid genau überprüfen.

 

Die oftmals undurchsichtigen bürokratischen Hürden lassen manchen Leistungsempfänger verzweifeln. Zudem erschweren es die unübersichtliche, sich ständig ändernde Rechtslage dem Leistungsempfänger, seine ihm rechtlich zustehenden Ansprüche durchzusetzen. Zaghafte Gemüter geben dann vorzeitig auf, ihre Ansprüche zu verfolgen und verzichten dabei oft auf bares Geld. Unser Team hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Dabei vereint unser Team Erfahrung mit Innovation und Empathie. Aufgrund unserer langjährigen Praxis in den sich stets wiederholenden Verfahrensmustern kennen wir die Abläufe der sozialrechtlichen Verfahren bestens. Dabei gelingt es uns, eine auf Ihr individuelles Problem zugeschnittene Lösung durch persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen zu finden. Uns ist es wichtig, dass wir die Ihnen besonders wichtigen Punkte in unserem Vorgehen berücksichtigen und Sie zudem in jedem Verfahrensstadium nachvollziehen können, weshalb der von uns gewählte nächste Schritt der für Sie vielversprechendste ist.

Das Sozialrecht weist eine Vielzahl an Schnittpunkten mit anderen Rechtsgebieten auf.

Im Rahmen der regemäßig auftretenden Problemstellungen der Arbeits- und Einkommenslosigkeit sowie der Erwerbsunfähigkeit und auch bezüglich des Unfallversicherungsrechts erweisen sich immer wieder Parallelen zum Arbeitsrecht, wobei bei der Erwerbsunfähigkeit zusätzlich Kenntnisse im Versicherungsrecht von Vorteil sind.

Im Kranken- und Pflegeversicherungs- sowie dem Schwerbehindertenrecht bestehen regelmäßig Bezüge zum Medizinrecht oder auch dem Arbeitsrecht.

Zudem ist das Sozialrecht hinsichtlich seiner Verfahrensstrukturen eng mit dem Verwaltungsrecht verknüpft.

Da wir für alle benannten Rechtsgebiete einen Experten im Team haben, bieten wir Ihnen eine umfassende fachbereichsübergreifende Expertise. Unser Team arbeitet bei sämtlichen Rechtsfragen, welche Bezüge zum jeweils anderen Rechtsgebiet aufweisen, eng zusammen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können.

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