Sportrecht ist kein klassisch abgrenzbares Rechtsgebiet. Wie der Sport selbst ist das Sportrecht vielfältig und lässt sich keinem bestimmten Bereich des Rechts zuordnen. Das Sportrecht geht quer durch alle Rechtsgebiete und berührt damit viele Gesetze und Rechtsvorschriften. Es hat oft verfassungsrechtliche Bezüge und reicht über zivilrechtliche Gesetze bis ins Steuerrecht. Die große Bandbreite des Sportrechts ergibt sich zwangsläufig aus den verschiedenen Akteuren, die im Rahmen des Sports eine Rolle spielen und deren Rechtsbeziehungen beurteilt werden müssen.

Die Beratungsthemen im Sportrecht sind  äußerst vielfältig. Sie betreffen

  • das Sportarbeitsrecht
  • das Vereinsrecht sowie das Verbandsrecht
  • die Sportgerichtsbarkeit
  • das Sponsoring sowie den Ausstattungsvertrag
  • Fragen zur Gemeinnützigkeit
  • die Gestaltung von Satzungen
  • die Abwehr sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • die Prüfung von sportspezifischen Verträgen
  • die Vertretung von Spielern und Trainern bei Vereinswechsel
  • Beratung bei Dopingvergehen
  • die Beratung bei der Durchführung von Sportveranstaltungen

Herr Rechtsanwalt Seibert ist seit langen Jahren Lehrbeauftragter für Sportrecht an der Universität des Saarlandes. Er erkennt sich daher zwangsläufig in allen Bereichen des Sportrechts aus.

Hinzu kommt seine lange Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht, die er im Rahmen der Beratung bei Arbeitsverträgen im Sportbereich erfolgreich einsetzen kann.

Nicht zuletzt kann Herr Rechtsanwalt Seibert auf eine langjährige praktische Erfahrung im Vereins- und Verbandsrecht zurückgreifen. Als langjähriger aktiver Spieler und Trainer sowie immer noch tätiger Vereinsfunktionär der Basketballer des TuS Herrensohr, kennt er sich in allen Bereichen der „Vereinsmeierei“ aus.

Wenn nicht im Sportrecht, wo dann, führt eine fachübergreifende Expertise zum Erfolg. Das Sportrecht ist eine Querschnittsmaterie. Es spielen viele andere Rechtsgebiete eine Rolle. So hat es beispielsweise bei der Beurteilung von Spielverträgen einen starken Bezug zum Arbeitsrecht oder es sind, wenn es um die Beurteilung der Schuldfrage oder um die Regulierung bei schweren Sportverletzungen geht, Fragen des Haftungs- bzw. des Versicherungsrechts zu beantworten

Wir können daher in unserer Kanzlei mit einer „fachübergreifenden Expertise unter einem Dach“ auch im Sportrecht Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.

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