Der Grad der Behinderung
Der Artikel „Der Grad der Behinderung“ informiert über die Möglichkeit, den Grad der Behinderung feststellen zu lassen und die damit verbundenen Vorteile für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Grad der Behinderung (GdB) quantifiziert die Schwere der Beeinträchtigung und reicht von 20 bis 100 in Zehnerschritten, wobei ein GdB von 50 als Schwerbehinderung gilt. Der Artikel erklärt die verschiedenen Nachteilsausgleiche, die Menschen mit Behinderungen zustehen, darunter zusätzlicher Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Steuervorteile, Parkplatz- und Parkgebührenbefreiung, Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Ermäßigung bei der Lohnsteuer sowie Sonderurlaub für Rehabilitationsmaßnahmen. Das Verfahren zur Feststellung des GdB wird beschrieben, einschließlich der Antragsstellung, ärztlichen Befunde, Gutachten und der Berücksichtigung von Funktionsbeeinträchtigungen.