Der Gesetzgeber hat im Pflege- und Gesundheitsbereich zum 15.03.2022 eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ eingeführt. Doch, mit welchen Konsequenzen müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen rechnen, wenn sie bis zum Stichtag weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis noch eine Impfunfähigkeitsbescheinigung vorlegen können? Ist eine Kündigung gerechtfertigt? Rechtsgrundlage Nach der einschlägigen Norm, § 20a IfSG, ist der Arbeitgeber nach Ablauf […]
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