Allgemeines

Das Agrarrecht umfasst eine breit gefächerte Rechtsmaterie, die mit fast allen übrigen Rechtsgebieten, insbesondere dem Bereich des Öffentlichen Rechts, vernetzt ist. Häufig geht es dabei um rechtliche Fragestellungen aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Binnenfischerei.
Das Agrarrecht findet in allen Rechtsbereichen der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dabei kommt dem Erhalt der Landwirtschaft sowie dem Schutz der Landwirte und Hofbesitzer ein besonderer Stellenwert zu. Schließlich sorgt die Landwirtschaft für die Versorgung der Gesellschaft mit Nahrungsmitteln.
Doch auch der Schutz von Tieren besitzt einen hohen Stellenwert im Agrarrecht. Dazu zählt insbesondere die angemessene Behandlung der Tiere. Ebenfalls ist der Schutz der Pflanzen und des Ökosystems im Agrarrecht von Bedeutung.

 

Agrarspezifisches EU-Recht/Richtlinienumsetzung

Die Europäische Union gewinnt immer größeren Einfluss auf die Gesetzgebung aufgrund der „gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP). Zudem wird etwa die Hälfte der Fläche der EU landwirtschaftlich genutzt. Auch das illustriert den enormen Einfluss der EU.

Die Ziele dieser gemeinsamen Agrarpolitik sind die Schaffung angemessener Preise, Produktivitätssteigerung, Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung, Stabilisierung der Märkte sowie die Gewährleistung einer geeigneten Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung.

Dabei passt sich Agrarpolitik stets an neue Gegebenheiten und somit neu auftretende Problematiken an.

So ist auch beispielsweise das grüne Bio-Siegel auf vielen Bio-Produkten auf die GAP zurückzuführen. Durch dieses Siegel soll garantiert werden, dass der Verwender auch die normierten Anforderungen erfüllt. Die Einhaltung der Standards wird dabei jährlich kontrolliert. Anforderungen sind beispielsweise der Verzicht auf genmanipulierte Stoffe, Freilandhaltung bei Tieren, Berücksichtigung von Naturschutz sowie Nachhaltigkeits-Aspekten.

 

Landwirtschaftliches Sondererbrecht

Das Landwirtschaftliche Sondererbrecht im Agrarrecht unterscheidet sich vom gängigen Erbrecht. Ein weiterer Begriffes derjenige der Höfeordnung, welche sich mit dem Sondererbrecht und der sogenannten Aussteuer auf dem Land beschäftigt.

Um das künftige Fortbestehen sowie den Zusammenhalt des landwirtschaftlichen Betriebes sicherzustellen, wurde der Besitz innerhalb der Familie in die nächste Generation weitergegeben, sobald der Hofbesitzer verstorben war. Die Weitergabe erfolgte dabei meist an den ältesten Sohn. 

Tatsächlich gilt dieser Leitgedanke noch heutzutage, allerdings nicht in allen Bundesländern. Existiert das landwirtlandschaftliche Sondererbrecht noch weitestgehend in den nördlichen Bundesländern, so wurde es bereits im Saarland abgeschafft. Dort findet das Anerbenrecht in Form einer Hofübergabe zu Lebzeiten des Hofbesitzers Anwendung.

 

Agrarsozialrecht

Hauptberufliche Landwirte und ihre Angehörigen benötigen dabei eine besondere Absicherung gegen allgemeine Lebensrisiken. Das Agrarrecht regelt daher auch im Rahmen des Agrarsozialrechts die Versicherungspflicht der Landwirte, die Gewährung von Betriebshilfen im Falle von Krankheit sowie die leistungsvoraussetzende Alterssicherung unter agrarpolitischen Gesichtspunkten. Zuständig ist dabei die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
 

Agrarbeihilferecht

Agrarbeihilfen oder auch Agrarsubvention, sind Fördergelder für in der Landwirtschaft tätige Menschen. Sinn und Zweck der Beihilfen ist es, den europäischen Bauern auf dem offenen Markt weltweit Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen. Somit soll auch eine mögliche Landflucht aufgrund der Konkurrenzlage eingedämmt werden.

 

Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht

In diese Rechtsbereiche fallen das Jagdpachtrecht sowie das Landpachtrecht. Unter einer Pacht versteht man die Form einer Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes. Dazu wird in der Regel ein Pachtvertrag zwischen dem Pächter und dem Verpächter geschlossen. In der Regel beziehen diese sich auf bebaubare Grundstücke. Das ist allerdings nicht zwingend.

Dabei kann der Pächter einen fest vereinbarten monatlichen Pachtbetrag als Pachtzahlung und zudem eine anteilige Zahlung vom Umsatz oder Ertrag des bewirtschafteten Gebietes einfordern.

Pachtgegenstand können auch Rechte wie z.B. die Jagdpacht sein. Dabei wird das Recht zum Jagen in einem bestimmten Gebiet verpachtet.

 

Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht besteht sowohl aus Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene, als auch aus Verordnungen der Europäischen Union. Kernfrage bildet dabei die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln. Dabei geht es primär um Fragen des Verbraucherschutzes sowie der Gefahrenabwehr und des Gewerberechts. Ziel dieses Rechtsbereiches ist, die Gesundheit der Bevölkerung vor potentiellen Katastrophen im Bereich der Lebensmittelbranche zu schützen.

Daneben sind aber auch Regelungen zum Wettbewerb auf dem Lebensmittelmarkt durch konkrete Normvorgaben an die Qualität sowie Bestimmungen zum Schutz vor Täuschung gegeben.

Einige Produkte haben aufgrund der Komplexität der Herstellung eigene sowie ergänzende Vorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts. Dazu gehören:

Weingesetz

Käseverordnung

Honigverordnung

Milchgesetz

Margarine- und Mischfettverordnung

Auch die Lebensmittelkontrolle wird durch das Lebensmittelrecht bestimmt. Zuständig sind hierfür die jeweiligen Landesämter der einzelnen Bundesländer.

 

Naturschutzrecht

Mithilfe des Naturschutzrechts soll dem inzwischen viralen gehenden Klimawandel sowie dem Ressourcenabbau und dadurch bedingtem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten entgegengewirkt werden. Der nachhaltige Erhalt der Artenvielfalt ist für die Landwirtshaft von großer Bedeutung, um die Fruchtbarkeit der Böden weiter gewährleisten zu können. Dabei soll die Natur insbesondere durch Schaffung von gezielten Naturschutzgebieten vor einem Kollaps zu bewahrt werden. Da ein gesundes Ökosystem von besonderer Relevanz zum Erhalt der Nahrungsquellen des Menschen ist, sind diese Bereiche besonders schutzbedürftig.

Hierbei bestehen starke Bezüge zum Umweltrecht.

 

Tierschutzrecht

Das Tierschutzrecht sorgt für eine artgerechte Behandlung der Tiere. Das Tierschutzrecht soll dabei alle Tiere vor Quälereien und Missbrauch durch den Menschen schützen. Weiterhin regelt es den Umgang mit Tieren, die Haltung und Nutzung, die Handhabung bei Tierversuchen, den Handel mit lebenden Tieren und die Tierproduktion. Das Tierschutzrecht gerät dabei aufgrund des EU-Binnenmarktes vermehrt unter den Einfluss internationaler EU-Regelungen. 

 

Fischereirecht

Das Fischereirecht regelt sämtliche die Fischerei betreffenden Themen, insbesondere den Schonzeiten und Mindestmaßen von Fischen. Hierunter fallen jedoch auch Wassertiere wie Krebse, Muscheln o. ä. Neben dem Fischfang zählen auch die Fischzucht, sowie das Halten und der Verkauf sämtlicher Wassertiere zu dem Rechtsbereich.

Das Fischereirecht teilt sich dabei in die Bereiche des Seefischereirechts und des Binnenfischereirechts. Da es sich bei diesem um ein subjektives Recht handelt, ist es Sache des Besitzers des jeweiligen Wassergrundstücks, zu entscheiden, ob und in welcher Form dieser seine Gewässer befähigt und wer hierzu weitere Berechtigung erhalten soll. Das Recht kann auch verpachtet werden. Zudem können Gewässerscheine ausgestellt werden.

 

Verscheuchen oder Töten von Wild

Das Schießen von Wild, dessen Bestand bedroht ist, ist untersagt. Hierbei droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bzw. eine Geldstrafe. Das Schießen von Wild ist ebenso in Zeiten der jeweiligen Schonzeit sowie von Elterntieren, welche unselbständige Junge haben. Bei Fahrlässigkeit reduziert sich die maximale Freiheitsstrafe auf ein Jahr.

 

Jagdgenehmigung

Ordnungswidrig handelt, wer das Wild mit Mitteln, welche das Tier gefährden oder verletzten können, verscheucht. Zudem liegt ein Jagdverbot für alle Personen vor, die keinen gültigen Jagdschein besitzen bzw. welchen gegenüber für jeweilige Gebiete ein Jagdverbot ausgesprochen wurde. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden.

 

Tierquälerei und Tötung von Tieren

Tötet eine Person ein Tier ohne vernünftigen Grund oder fügt dem Tier erhebliche Schmerzen zu, dann drohen eine bis zu drei Jahre Haft und/oder eine Geldstrafe.

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn das Tier entgegen dem Tierschutzgesetz ohne Betäubung oder ohne Fachkenntnisse getötet oder ausgesetzt wird. Solche Taten werden mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet.

 

Unerlaubtes Fischen

Das Fischen mit künstlichem Licht, elektrischem Strom, betäubender oder giftiger Mittel oder verletzenden Geräten ist verboten. Lediglich der Einsatz von Angelhaken ist gestattet. Auch das Freilassen oder Einsetzen nicht heimischer Fische darf nicht ohne die Zustimmung der obersten Fischereibehörde durchgeführt werden. Hierbei kann ein Bußgeld bis zu 5000,00 Euro drohen.

Angelt jemand auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ohne einen Angelschein zu besitzen, so drohen im sowohl eine Geldstrafe als auch in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. In privaten Gewässern ist der Tatbestand des Diebstahls erfüllt. In öffentlichen Gewässern ist der Straftatbestand der Fischwilderei.

 

Falsches Düngen

Die Benutzung von Düngemittel wie z. B. Gülle richtet sich nach dem Düngegesetz. Das Düngen muss danach dem Bedarf der Pflanzen dienen, den Pflanzen somit in ihrem Wachstum fördern und ihnen nicht schaden. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass ein Mindestabstand zu Gewässern eingehalten wird, um diese nicht zu verunreinigen. 

Darüber hinaus sind bestimmte Nutzungszeiträume einzuhalten, welche vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hinsichtlich verschiedener Düngemittel festgelegt worden sind. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften, können Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 € verhängt werden.

 

Tierhalterhaftung

Generell haftet ein Tierhalter für jeglichen Schaden, den sein Tier anrichtet. Die entsprechenden Normen finden sich in den 823 ff. BGB. 

Das gilt allerdings nicht für zahme Nutztiere in der Landwirtschaft. Als Als Beispiel wären tragende Kühe auf der Weide zu nennen. Sofern der Halter die Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten nachweisen kann, ist er nicht schadensersatzpflichtig, wenn die Nutztiere einem Dritten einen Schaden zufügen. Die Schuld wird in diesen Fällen verneint. Hat der Landwirt allerdings seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er beispielsweise einen Zaun nicht ordnungsgemäß abgezäunt hat, ein Tier aus welchem Grund auch immer in Panik geraten ist und im Zuge dessen einen Dritten verletzt hat, ist der Landwirt schadensersatzpflichtig.

Unser Team Erfahrung mit Innovation und Empathie. Aufgrund unserer langjährigen Praxis in den sich stets wiederholenden Verfahrensmustern kennen wir die Abläufe der agrarrechtlichen Verfahren bestens. Dabei gelingt es uns, eine auf Ihr individuelles Problem zugeschnittene Lösung durch persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen zu finden. Uns ist es wichtig, dass wir die Ihnen besonders wichtigen Punkte in unserem Vorgehen berücksichtigen und Sie zudem in jedem Verfahrensstadium nachvollziehen können, weshalb der von uns gewählte nächste Schritt der für Sie vielversprechendste ist.

Das Agrarrecht weist eine Vielzahl von Schnittpunkten mit dem Verwaltungsrecht und dem Umweltrecht auf. In beiden Fachbereichen haben wir weitere Experten im Team, mit welchen wir bei sämtlichen Fragestellungen intern eng zusammenarbeiten, um für Sie auf Basis unseres dadurch bereits aufgestellten Know-hows die bestmöglichen Ergebnisse erzielen zu können.

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