Allgemeines

Insgesamt regulieren die deutschen Schaden-/Unfallversicherer jährlich mehr als 23 Millionen Schäden, was fast 90.000 Schäden pro Arbeitstag entspricht. Die Schäden stammen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherungstypen. So gibt es Pflichtversicherungen, wie die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, aber auch eine ganze Menge freiwilliger Versicherungen mit unterschiedlichen Problemstellungen.
 

Vertretung 

Wir vertreten sie insbesondere bei Problemstellungen im Zusammenhang mit folgenden Versicherungsverträgen:

–          Transport- und Speditionsversicherungsrecht

–          Gefahren der Sach- und Betriebsunterbrechung-Versicherungen

–          Wohngebäudeversicherung

–          Hausratversicherung

–          betriebliche/industrielle Versicherung

–          Betriebsunterbrechungsversicherung

–          technische Versicherungen

–          Kaskoversicherung

–          Filmversicherung und Veranstaltungsversicherung

–          Reisegepäck-Versicherung

–          Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung

–          Krankenversicherung

–          Berufsunfähigkeitsversicherung

–          Lebensversicherung

–          Unfallversicherung

–          allgemeine Haftpflichtversicherung

–          Privathaftpflichtversicherung

–          Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

–          sozialversicherungsrechtlicher Haftungsprivilegien nach § § 104 ff. SGB sieben

–          Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare

–          Berufshaftpflichtversicherung der Sachverständigen und Gutachter

–          Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Bauingenieure

–          Umwelthaftpflicht

–          Produkthaftung

–          Bauherren Haftpflichtversicherung

–          D & O-Versicherung

–          Rechtsschutz Versicherungsrecht

–          Vertrauensschadenversicherung

–          private Kreditversicherung

Wir beraten sowohl Privatkunden in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten als auch Versicherungsgesellschaften. Außerdem arbeiten wir eng mit vielen Rechtsschutzversicherern zusammen, sodass wir über einen „kurzen Draht“ dorthin verfügen und regelmäßig schnell Ergebnisse erzielen können.

Probleme im Versicherungsrecht gehen häufig Hand in Hand einher mit Schicksalsschlägen. So kann z.B. eine angelassene Kerze zu einem Hausbrand führen, wodurch ein Neubau erforderlich wird und Bezüge zum Bau- und Architektenrecht bestehen. Eine weitere Verflechtung besteht in allen Bereichen, in denen eine Haftpflichtversicherung benötigt wird. Dies können Arztfehler sein, wodurch der Bezug zum Medizinrecht hergestellt wird, aber auch einfache Verkehrsunfälle durch welche ein Bezug zum Verkehrsrecht besteht.

Solche rechtsübergreifenden Fälle werden bei uns im Team gelöst.

Gliederung

Versicherungsrecht

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